Mit der Open Data Rechtsverordnung sind die Behörden der Berliner Verwaltung verpflichtet in einem zentralen Datenportal Informationen bereitzustellen, die sie in Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit erstellt haben und die in maschinenlesbaren Formaten darzustellen.
Die Rechtsverordnung gilt für alle Senatsverwaltungen und ihre nachgeordneten Behörden sowie die einzelnen Bezirksverwaltungen.
Die Open Data Verordnung konkretisiert damit die im § 13 des Berliner Gesetzes zur Förderung des E-Government festgelegte Bereitstellung von allgemein zugänglichen Datenbeständen durch die Behörden.